Startseite › Winterreifenpflicht in Österreich
Vom 1. November bis 15. April gelten in Österreich Regeln für Winterreifen und Schneeketten — und sie unterscheiden sich deutlich, je nachdem, ob dein Wohnmobil bis oder über 3,5 Tonnen wiegt. Hier steht, was die offiziellen Stellen dazu sagen, mit Quelle zu jeder Zahl.
Vom 1. November bis 15. April brauchen Wohnmobile bis 3,5 t bei Schnee, Schneematsch oder Eis Winterreifen auf allen Rädern (mindestens 4 mm Profil). Für Lkw über 3,5 t und davon abgeleitete Fahrzeuge gilt die Pflicht immer, auf mindestens einer Antriebsachse (5 mm), dazu Schneeketten an Bord. Ob das für dein Wohnmobil gilt, hängt von der Zulassung ab.
Wer das geschrieben hat. Diese Seite veröffentlicht AlpRoute, eine Karten-App für Stellplätze und Campingplätze. Wir sind keine Behörde und keine Rechtsberatung. Jede Regel unten ist mit der offiziellen Quelle verlinkt, aus der sie stammt; maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext (§ 102 KFG, § 4 KDV).
Die Pflicht gilt jedes Jahr vom 1. November bis 15. April. Für Omnibusse endet sie schon am 15. März — für Wohnmobile ist das nicht relevant. Laut oesterreich.gv.at (Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Stand 12. Januar 2026) beruht sie auf § 102 Kraftfahrgesetz (KFG) und § 4 der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV).
Wichtig ist der Unterschied zwischen den Gewichtsklassen: Bis 3,5 t gilt die Pflicht situativ, also nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Über 3,5 t gilt sie für Lkw immer in diesem Zeitraum — auch bei trockener Straße.
Pkw und Lkw bis 3,5 t dürfen vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen — insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis — nur mit Winterreifen an allen Rädern fahren (oesterreich.gv.at). Die Pflicht gilt nur, wenn gefahren wird; ein geparktes Fahrzeug braucht keine Winterreifen.
Für Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und davon abgeleitete Fahrzeuge gilt vom 1. November bis 15. April: Winterreifen zumindest an den Rädern einer Antriebsachse — immer, unabhängig davon, ob Schnee liegt (oesterreich.gv.at).
Die offiziellen Texte sprechen von Lkw über 3,5 t und davon abgeleiteten Fahrzeugen; das Wort „Wohnmobil“ kommt weder bei oesterreich.gv.at noch beim ÖAMTC vor. Ob dein Wohnmobil darunterfällt, hängt davon ab, in welcher Fahrzeugklasse es zugelassen ist — das steht in der Zulassungsbescheinigung. Wenn du unsicher bist, rüste so aus, als gälte die Regel für über 3,5 t: Winterreifen auf der Antriebsachse und Schneeketten an Bord. Verbindlich klären kann es deine Zulassungsstelle oder ein Automobilclub.
Unabhängig vom Gewicht kann auf einzelnen Straßen eine Schneekettenpflicht durch ein Verkehrszeichen angeordnet werden (rundes blaues Gebotszeichen „Schneeketten vorgeschrieben“). Dann müssen Ketten auf den Antriebsrädern montiert sein, solange das Zeichen gilt. Auf Alpenpässen solltest du deshalb auch unter 3,5 t passende Ketten dabeihaben und das Anlegen einmal vorher geübt haben.
Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne Winterreifen unterwegs ist, riskiert laut ÖAMTC eine Strafe von rund 100 Euro; werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sind bis zu 10.000 Euro möglich. Wer die Winterausrüstung hartnäckig verweigert, kann von der Polizei an der Weiterfahrt gehindert werden (ÖAMTC, Seite vom 28. Oktober 2026).
Dazu kommt die Versicherungsseite: Nach einem Unfall mit falscher Bereifung kann ein Mitverschulden angenommen werden. Was das für deine Police bedeutet, steht in deinen Versicherungsbedingungen.
AlpRoute zeigt dir keine Winterreifenregeln an und prüft deine Bereifung nicht. Was die App kann:
Vom 1. November bis 15. April. Bis 3,5 t gilt sie nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie Schnee, Schneematsch oder Eis; für Lkw über 3,5 t und davon abgeleitete Fahrzeuge gilt sie in diesem Zeitraum immer.
Nein. Bis 3,5 t gilt die Pflicht nur bei Schnee, Schneematsch oder Eis — dann aber auf allen Rädern, mit mindestens 4 mm Profil bei Radialreifen. Schneeketten auf zwei Antriebsrädern sind nur erlaubt, wenn die Fahrbahn durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Für Lkw über 3,5 t und davon abgeleitete Fahrzeuge gilt vom 1. November bis 15. April immer: Winterreifen mindestens auf einer Antriebsachse (5 mm Profil bei Radialreifen) und Schneeketten für zwei Antriebsräder an Bord. Ob dein Wohnmobil darunterfällt, hängt von seiner Fahrzeugklasse in der Zulassung ab.
Ja, wenn sie mit M+S, M.S., M&S oder dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind und die Mindestprofiltiefe erreichen.
Laut ÖAMTC rund 100 Euro; werden andere gefährdet, sind bis zu 10.000 Euro möglich. Bei hartnäckiger Verweigerung kann die Polizei die Weiterfahrt verhindern.
Nein. AlpRoute zeigt Stellplätze passend zu deinem Fahrzeug und sagt auf der Seite „Vignette oder Mautbox?“, ob dein Wohnmobil in Österreich eine Vignette oder eine GO-Box braucht. Die Winterreifenregeln prüfst du bei den offiziellen Stellen.
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